Joachim Stünkel
Für Lüthorst

CDU und FDP bringen Entschließungsantrag zumumfassenden Bürokratieabbau in der Landwirtschaft ein - Joachim Stünkel (CDU): „Landwirte sind keine Antragswirte!“

Die Fraktionen von CDU und FDP fordern in einem Antrag für die Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages in der kommenden Woche konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft. „Das erreichte Ausmaß der Bürokratie in der Landwirtschaft hemmt die Innovations- und Investitionskraft unserer Betriebe. Die Vielzahl der Vorschriften wirken sich lähmend auf die unternehmerischen Leistungen der Betriebe aus.
Eine überbordende Bürokratie verursacht unnötige Kosten und benachteiligt unsere Landwirte im europäischen Wettbewerb. Das kann so nicht mehr weitergehen. Landwirte sind schließlich keine Antragswirte“, begründete der CDU-Abgeordnete Joachim Stünkel heute den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen.

Trotz etlicher Initiativen wie etwa das Rechtsbereinigungsgesetz vom 26.01.2006 seien im Agrarbereich bisher keine nennenswerten Fortschritte zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsvereinfachung erzielt worden. Der dringend erforderliche Bürokratieabbau dürfe sich nicht auf Beteuerungen und die Streichung überholter Verordnungen beschränken. „Deshalb fordern wir eine umfassende Deregulierung und Vereinfachung bei den Cross-Compliance-Verpflichtung, Mehrfachnutzungen von Daten aus Anträgen, Datenbanken und Erhebungen, die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren sowie eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorschriften beim Immissionsschutzrecht und bei der EU-Pflanzenschutzrichtlinie“, sagte der CDU Abgeordnete.

Die Belastungen durch die bürokratischen Hemmnisse seien nach Angaben Joachim Stünkels für die landwirtschaftlichen Betriebe mit Genehmigungsverfahren, Aufzeichnungs- und Berichtspflichten und Kontrollvorschriften erdrückend. Deutsche Landwirte müssten in ihren Betrieben mehr als 40 Fachgesetze beachten. Hinzu kämen die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union einzuhaltenden Cross-Compliance-Verpflichtungen, die allein auf 19 EU-Verordnungen und Richtlinien basierten. Nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes entstünden allein bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform für die Beantragung der EU-Prämien bei rund 400.000 Antragstellern 200 Millionen Euro Bearbeitungskosten für die deutsche Landwirtschaft.

„Die Niedersächsische Landesregierung hat bereits im Rahmen der Verwaltungsreform seit 2003 über ein Drittel der bestehenden Landesvorschriften abgeschafft. Das Land Niedersachsen verfügt also über Erfahrungen im Bereich Bürokratieabbau, die zukünftig auch auf Bundes- und EU-Ebene gesammelt werden müssen. In unserem Antrag bitten wir deshalb die Landesregierung, sich auf Bundesebene für konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau einzusetzen. Der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angekündigte Aktionsplan zur „Stärkung des Agrarstandortes Deutschland durch Innovationsförderung und Bürokratieabbau“ ist ein Schritt in die richtige Richtung“, erklärte Joachim Stünkel abschließend.