Joachim Stünkel
Für Lüthorst

CDU-Landtagsfraktion will bürgerschaftliches Engagement im Kulturbereich sichern - Joachim Stünkel: „Bürgerschaftliches Engagement ist für Förderung von Kunst und Kultur unverzichtbar!“

Bürgerschaftliches Engagement ist für die moderne Bürgergesellschaft unverzichtbar und nimmt traditionell im Kunst- und Kulturbereich einen hohen Stellenwert ein. Gerade hier bildet es als direktes ehrenamtliches Engagement oder durch finanzielle Unterstützung sowie Sachwerten in Stiftungen eine tragende Säule in der Kunst und Kultur.
Bislang konnten Kunst und Kultur indirekt durch die steuerliche Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen an kulturelle Fördervereine gefördert werden. Nach einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) können jedoch ab dem 1. Januar 2007 Mitglieder von Kulturfördervereinen ihren Mitgliedsbeitrag nur noch dann steuerlich absetzen, wenn sie keine so genannte geldwerte Gegenleistung erhalten. Unter einer geldwerten Gegenleistung ist z. B. der freie Eintritt in ein Museum oder aber der Erlass der Jahresgebühr von Bibliotheken zu verstehen. Diese Ankündigung hat zur Verunsicherung der Förderer von Kunst und Kultur geführt.
„Diese neue Auslegung der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (ESTDV) kann das bürgerschaftliche Engagement in Fördervereinen für Bibliotheken, Museen, Theater, Orchestern oder weiterer Kultureinrichtungen negativ beeinflussen“, befürchtet der CDU Landtagsabgeordnete Joachim Stünkel. „Gerade für unsere vielen Museen im Landkreis Northeim ist die finanzielle Unterstützung von Förderern von entscheidender Bedeutung!“
Ein BMF-Schreiben vom 11. Juli 2007 könnte jedoch neue Wege aufzeigen, die im Bereich der Kulturförderung das bürgerschaftliche Engagement auch weiterhin zu sichern. So hält das Bundesfinanzministerium grundsätzlich die Aufteilung von einheitlichen Zahlungen in einen steuerlich abzugsfähigen und einen steuerlich nicht abzugsfähigen Teil für möglich. Dies gelte auch für „Veranstaltungen außerhalb von Sportstätten“. Nach dieser aktuellen Auskunft des BMF ist kein sachlicher Grund erkennbar, warum nicht auch Mitgliedsbeträge an kulturelle Fördervereine in einen steuerlich abzugsfähigen und – soweit den Mitgliedern überhaupt Vorteile zugute kommen - einen nicht abzugsfähigen Teil aufgeteilt werden sollen. Dieses gilt umso mehr, als es überhaupt keinen Förderverein gibt, der seinen Mitgliedern nicht geringe Vorteile einräumt. Aber häufig ist die Leistung von Fördervereinsmitgliedern wesentlich höher als der entstehende geldwerte Vorteil“, sagte Joachim Stünkel. Die Leistungen von Fördervereinen hätten sich in den letzten Jahren zu einer starken Säule bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen entwickelt. Fördervereine unterstützten besondere Ausstellungen, kauften bedeutende Exponate wie Bücher oder Kunstwerke an oder finanzierten besondere Theaterinszenierungen. „Das bürgerschaftliche Engagement ist für die Förderung von Kunst und Kultur unverzichtbar!“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete.

Um genau zu wissen, welche Auswirkungen die neue Besteuerungspraxis für die Kultureinrichtungen in Niedersachsen haben werden, hat jetzt die CDU-Landtagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. „Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich für Impulse bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements und im Bereich der Anerkennungskultur besonders ein“, betont der CDU-Abgeordnete Joachim Stünkel abschließend.