Joachim Stünkel
Für Lüthorst

Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen - Joachim Stünkel MdL (CDU):“Begrüßt jetzige Rechtssicherheit bei Zuzahlung für Legasthenie-Therapie“

Der CDU Landtagsabgeordnete Joachim Stünkel begrüßt die durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Göttingen entstandene Rechtssicherheit, dass Eltern für die Legasthenie-Therapie ihrer Kinder keine Zuzahlungen leisten müssen.
Wenn Honorarforderungen der Therapeuten die von den Jugendhilfeämtern festgelegten Höchstsätze der Behandlungskosten überschritten, mussten die Eltern die erforderlichen Mehrkosten selbst tragen. Ein unhaltbarer Zustand, vor allem dann, wenn die Behörde keinen Therapeuten nennen kann, der die Unterstützung in dem vorgegebenen Kostenrahmen erbringen würde. Verlierer waren hierbei die Kinder deren Familien die nötigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung standen.

„Es ist wichtig, dass die betroffenen Eltern nun wissen woran sie sind und die Entscheidung zum Wohl aller Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwäche getroffen wurde“, so Joachim Stünkel abschließend.