Kürzlich hat der CDU Landtagsabgeordnete Joachim Stünkel mit einigen Kollegen von CDU und FDP eine mündliche Anfrage zu dem Thema „Erbschaftssteuer – zulasten der Landwirtschaft?“ im Niedersächsischen Landtag gestellt.
„Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die Besonderheiten in der Land- und Forstwirtschaft. Landwirtschaftliche Betriebe, die bereits an den Hofnachfolger verpachtet wurden oder aus Bewirtschaftungsgründen an andere Betriebe Flächen verpachtet haben, würden damit stärker belastet als nach bisherigem Recht. Das möchten wir verhindern“, erklärte der Abgeordnete.
Am 25. Oktober 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge zur Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene steuerliche Erleichterung bei der Übertragung von Unternehmen auf die nachfolgenden Generationen soll verhindern, dass Betriebe aufgrund der zu zahlenden Erbschaftsteuer nicht weiter geführt werden können. Daher soll die auf das Betriebsvermögen entfallende Erbschafts- und Schenkungssteuer zunächst gestundet und über den Zeitraum der Betriebsfortführung in gleichen Raten erlassen. Die Steuer entfällt insgesamt, wenn der Erwerber den Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fortführt.
„Diesbezüglich wird im Gesetzentwurf aber zwischen „produktivem“ und „nicht produktivem“ Vermögen differenziert, da eine Stundung und ein Erlöschen der Steuer nur für das „produktive“ Vermögen gewährt wird. Dies ist auch für die Landwirte im Landkreis Northeim nachteilig, da beispielsweise verpachtete Flächen eines Betriebes zum „nicht produktivem“ Vermögen zählen und damit steuerlich nicht entlastet werden. Des weiteren führt die genannte Vorgabe auf vergleichbarem Niveau (z.B. Anzahl der Arbeitnehmer, Umsatz, Betriebsvermögen) ebenfalls zu einer unangemessenen Behandlung der Betriebsnachfolger sowohl in der Land- und Forstwirtschaft als auch im gewerblichen Bereich. Allein schon aufgrund jährlich unterschiedlicher Ernteerträge ist eine vergleichbare Fortführung eines landwirtschaftlichen Betriebes schwierig“, so Joachim Stünkel abschließend.