Das Land Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten der kommunalen Träger für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose mit jährlich 136 Millionen Euro. Dies wurde diese Woche im zuständigen Ausschuss für Soziales im Niedersächsischen Landtag beschlossen, wie der Landtagsabgeordnete Joachim Stünkel mitteilte.
Allein für den Landkreis Northeim stellt das Land Mittel in Höhe von 399.000 Euro zur Verfügung.
Das „Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuches“ legt fest, in welcher Höhe die Kommunen von den jährlichen Mehrbelastungen für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose entlastet werden. Hintergrund der Regelung ist die Beteiligung des Bundes an der finanziellen Entlastung der Kommunen mit jährlich 2,5 Milliarden Euro. Für die Verteilung dieser Mittel ist im letzten Jahr zwischen dem Bund und den Ländern eine einheitliche Quote von 31,2 % für das Jahr 2007 ausgehandelt worden, erklärte Joachim Stünkel.
Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass die Kommunen in Niedersachsen in unterschiedlicher Weise von dieser Quote profitieren. Ursache hierfür ist, dass die Bilanz zwischen Entlastung der Kommunen im Bereich der Sozialhilfe im Jahr 2004 und der aktuellen Belastung durch die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose unterschiedlich ausfällt. Hierauf nimmt jedoch die Bundesbeteiligung keine Rücksicht.
„Diese Ungleichbehandlung, von der einige Kommunen im Rahmen des Belastungsausgleichs übermäßig profitierten, während andere mit einem Minus abschlossen, ist nun durch die ausgleichende Landesbeteiligung in Höhe von 136 Millionen Euro beseitigt worden“, so der CDU Politiker.
Diese Regelungen wurden jetzt im Juni-Plenum im Landtag einvernehmlich verabschiedet. Das Land werde dadurch seiner starken Partnerrolle für Niedersachsens Kommunen wieder einmal gerecht, betonte Joachim Stünkel abschließend.