Am 12. Dezember 2007, hat der Niedersächsische Landtag das „Niedersächsische Gesetz über die Planfeststellung für Höchstspannungsleitungen in der Erde“ verabschiedet. Die CDU Landtagsfraktion hat sich immer dafür eingesetzt hat, dass als Alternative zu Höchstspannungsleitungen auch Erdkabel verwendet werden können. „Wir brauchen für den Einstieg in die Erdverkabelung machbare, finanzierbare, politisch und juristisch relevante Lösungen“, erklärte der CDU Landtagsabgeordnete Joachim Stünkel. „Niedersachsen ist das erste Bundesland, das den Einsatz von Erdkabeln beim Bau von Hochspannungsleitungen regelt. Damit nehmen wir den Bürgerinnen und Bürgern ihre Sorgen um ihre Gesundheit und den Werterhalt ihrer Immobilien. Gleichzeitig bringen wir den notwendigen Netzausbau voran und werden dafür werben, dass auch andere Bundesländer unserem Vorbild folgen“, so Joachim Stünkel.“
An dieser Stelle lobte der Abgeordnete den engagierten Einsatz der Bürgerinitiativen, aller Kommunen und des Landkreises Northeim.
Joachim Stünkel bedauerte aber, dass SPD und Grüne dem Gesetz nicht zugestimmt haben. „Es ist offensichtlich, dass der Opposition das Engagement der CDU/FDP-Koalition wahlkampfstrategisch nicht ins Konzept passt und sie sich deshalb einem gemeinsamen Gesetz verweigert“, sagte der CDU Politiker. Damit brüskiere vor allem die SPD ihren Parteigenossen, Bundesumweltminister Sigmar Gabriel, der mit einem Gutachten seines Ministeriums die Gesetzgebungskompetenz des Landes bescheinigt hatte.
„Auch die Bürgerinitiativen fordern eine Erdverkabelung anstelle der geplanten Freileitungsausführung. Es ist höchste Zeit zum Handeln“, lobte der CDU Landtagsabgeordnete die Initiative von Ministerpräsident Christian Wulff, die grundlegenden Fragen der technischen Machbarkeit der neuen Technologie, die Einsatzbereiche von Erdkabeln und die rechtlichen Voraussetzungen zügig untersuchen zu lassen.
Das nun verabschiedete Niedersächsische Erdkabelgesetz regelt, dass bei der Errichtung von Höchstspannungsleitungen Erdkabel verwendet werden müssen, wenn die Trasse den Abstand von 200 m zu Einzelwohnhäusern und 400 m zu Wohnsiedlungen unterschreitet. Darüber hinaus dürfen Landschaftsschutzgebiete ebenfalls nicht mit Freileitungen bebaut werden. In diesen sensiblen Bereichen gibt es damit keine Alternative zum Erdkabel.
„Ferner ermöglicht das verabschiedete Gesetz eine Gesamtverkabelung, wenn z. B. durch Vermeidung langer Umwege dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Energiewirtschaftsgesetzes des Bundes Rechnung getragen werden kann“, erläuterte Joachim Stünkel. „In einem Raumordnungsverfahren können dann alle Stellungnahmen betroffener Bürger, Kommunen und Träger der öffentlichen Belange eingebracht werden. Am Ende wird eine sorgfältige Auswertung erfolgen. Dieses Gesetz ist einzigartig in Deutschland und wird einen Technologieschub für Erdverkabelung und somit ein Gewinn für die Menschen und die Landschaft sein“, so abschließend Joachim Stünkel.