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Niedersächsisches Erdkabelgesetz ermöglicht Erdkabel überhaupt erst
Der CDU Landtagsabgeordnete Joachim Stünkel betonte in der Diskussion um das Erdkabelgesetz: „Die ständige Miesmacherei der SPD zum Erdkabelgesetz finde ich unerträglich. Sie scheint aus dem Blick zu verlieren, dass dieses Gesetz eine Umsetzung der Erdverkabelung überhaupt erst möglich macht. Niedersachsen ist damit das erste Bundesland, das den Einsatz von Erdkabeln beim Bau von Hochspannungsleitungen regelt.“
Das Niedersächsische Erdkabelgesetz regelt, dass bei der Errichtung von Höchstspannungsleitungen Erdkabel verwendet werden müssen, wenn die Trasse den Abstand von 200 m zu Einzelwohnhäusern und 400 m zu Wohnsiedlungen unterschreitet. Darüber hinaus dürfen Landschaftsschutzgebiete ebenfalls nicht mit Freileitungen bebaut werden. In diesen sensiblen Bereichen gibt es damit keine Alternative zum Erdkabel, erklärte der Abgeordnete weiter.
„Ferner ermöglicht das verabschiedete Gesetz eine Gesamtverkabelung, wenn z. B. durch Vermeidung langer Umwege dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Energiewirtschaftsgesetzes des Bundes Rechnung getragen werden kann. In einem Raumordnungsverfahren können dann alle Stellungnahmen betroffener Bürger, Kommunen und Träger der öffentlichen Belange eingebracht werden. Am Ende wird eine sorgfältige Auswertung erfolgen. Dieses Gesetz ist einzigartig in Deutschland und wird einen Technologieschub für Erdverkabelung und somit ein Gewinn für die Menschen und die Landschaft sein. Die CDU wird sich weiterhin für eine überwiegende Erdverkabelung einsetzen“, so abschließend Joachim Stünkel.