Dassel. Als der CDU Landtagsabgeordnete Joachim Stünkel am Freitag, 23. März 2012, einen Tag vor dem eigentlich geplanten Brenntag, in der Zeitung von der spontanen Aussetzung der Brenntageregelung in Dassel las, war er wie viele Mitbürger verwundert.
Das Verbot begründete Herr Landrat Wickmann damit, dass bei offener Verbrennung Schadstoffe freiwerden. „Dies ist sachlich zunächst auch unbestritten richtig. Auch eine gewisse Geruchsbelästigung ist damit verbunden. Allerdings ergeben sich doch manche Fragen aus dieser so kurzfristigen Absetzung der Brenntageregelung im Gebiet der Stadt Dassel, “, so Joachim Stünkel.
Den einfachen Verweis, dass pflanzliche Abfälle durch Schreddern, Unterpflügen, Untergraben und Kompostieren verwertet werden können will der Abgeordnete so nicht gelten lassen. Auch eine Verwertung in öffentlichen oder gewerblichen Annahmestellen, die Bestellung einer Biotonne oder die eines Containers führen in Joachim Stünkels Augen gerade bei Landwirten und Gartenbesitzern zu teils unzumutbaren Mühen und Kosten.
Daher hat Joachim Stünkel eine Anfrage an Herrn Landrat Wickmann gestellt, in der er wissen möchte, was ein Landwirt oder Gartenbesitzer tun soll, wenn aufgrund der Menge der Abfälle weder Umpflügen, Schreddern, Untergraben oder Kompostierung in Frage kommen. Des Weiteren stellt der Abgeordnete die Frage wo im Bereich der Stadt Dassel öffentliche oder gewerbliche Annahmestellen zur Verfügung stehen und wer die enormen Kosten eines Containers oder die Anlieferung auf z.B. auf die Deponie in Einbeck mit rund 30 km Anfahrt tragen soll. Zusätzlich stellt sich für ihn die Frage, was mit Baumabschnitt von kranken Obstbäumen passieren soll, deren Abfälle nur verbrannt werden dürfen (s. § 3 Abs. 1 Satz 1, der Brenn- Verordnung).
„Ich bin der Meinung, dass eine liberalere Handhabung, wie sie in Nachbarlandkreisen durchaus üblich ist, durch eine gewisse Beschränkung der Brenntage z.B. auf die Monate März, April und Oktober dazu beiträgt, die Umwelt und die Mitmenschen zu schützen bei gleichzeitiger Verhinderung von besonderen Einschränkungen und Härten, die eine komplette Abschaffung mit sich bringt. Darum habe ich Herrn Landrat Wickmann gebeten mitzuteilen unter welchen Bedingungen er einer Wiedereinsetzung einer Brenntageregelung zustimmen kann“, so Joachim Stünkel abschließend.